Der „Neue Königsteiner Kreis“ betrachtet die Freiheits- und Demokratiegeschichte in unserem Land nicht getrennt. 

Die mit einer Ausnahme erst seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts parlamentarisch organisierten demokratischen Strukturen sind nur ein Teil unserer Freiheits- und Demokratiegeschichte, wenn auch der zuerst sichtbare.

Ihre Definition vor Ort, in den Städten und Gemeinden Deutschlands, sollte auf kommunaler Ebene entschieden und gestaltet werden. Sie ist zuerst ein gesellschaftlicher Prozess, getragen von belastbaren Daten und Bewertungen der historischen Wissenschaften. Ihre Inhalte sollen sich über die Amtsträger der parlamentarischen Demokratiegeschichte hinaus auch auf Werke und Taten der bildenden Künste, der Musik, der Literatur und der Philosophie erstrecken.

Der „Neue Königsteiner Kreis“ teilt ausdrücklich das Subsidiaritätsprinzip des Grundgesetzes und trägt damit auch den faktischen Eigentumsverhältnissen von Denkmälern der Demokratiegeschichte pragmatisch Rechnung.

Laut unserer Definition ist ein ‚Ort der Freiheits- und Demokratiegeschichte‘ ein Ort, an dem historische Ereignisse stattfanden, an dem Protagonisten der Freiheits- und Demokratiegeschichte gelebt oder gewirkt haben, geboren wurden oder gestorben sind oder an dem aktiv an die Freiheits- und Demokratiegeschichte unserer Nation, ihrer Länder und Städte und Gemeinden und vor allem ihrer Bürger erinnert wird.

Eine überzeugende didaktisch begründete Verknüpfung historischer Fakten mit unserer gelebten Demokratie heute und ihrem Erhalt und Schutz ist nach unserer Überzeugung ein wichtiges Ziel: Gerade hinsichtlich der Bewahrung unserer Demokratie ist ein adäquater Umgang mit ihrer Geschichte entscheidend. Hier gilt für den „Neuen Königsteiner Kreis“ der Satz von Fritz Bauer: Nichts gehört der Vergangenheit an. Alles ist Gegenwart und kann wieder Zukunft werden.

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